Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hat jetzt angekündigt: Das Land wird die geleisteten Rückforderungen aus den Corona-Hilfen von März bis April 2020 wieder ausbezahlen. Davon profitieren rund 62.000 Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg.
Unsere Generalsekretärin Nicole Rauscher begrüßt diesen Schritt: „In den Antragsformularen von damals war es so formuliert, dass die Hilfe auch eine Hilfe bleibt, ohne eine Rückzahlungsvereinbarung. Darauf haben sich Mittelständler verlassen.“ Es sei gut, dass fünf Unternehmer beim VGH geklagt und Recht bekommen haben. Das Gericht hat die Rückforderung der Corona-Hilfe für rechtswidrig erklärt.
Leider mussten Firmen aufgeben
Nicole Rauscher: „Tragisch ist, dass die Rückforderungen zu einer massiven Schädigung des Mittelstands geführt haben: Viele kleine Unternehmen und Selbstständige gerieten in existenzielle Krisen und mussten aufgeben – obwohl sie regelkonform handelten und auf die Zusagen des Staates vertraut hatten.“
Grundsätzlich sei die schnelle Corona-Hilfe durch das Land 2020 aber eine gute Idee gewesen, mit der die Leistung, Loyalität und Wertschöpfung von Unternehmen und Selbstständigen in Baden-Württemberg anerkannt wurde.


