Im großen neuen Konjunkturprogramm, das die Bundesregierung jetzt beschloss, ragt die befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze heraus. Zwar profitieren gebeutelte Branchen wie Handel, Gastronomie und Hotellerie davon, doch für die wenigen Monate fällt für Betroffene ein zusätzliche Aufwand an. Wir haben kurz und knapp die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Was wird wie gesenkt?
Die reguläre MwSt von 19 Prozent geht auf 16 runter, die 7 Prozent werden zu 5. Jedoch nur für die kommenden Monate vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.
Was müssen Mittelständler und andere gewerbliche Rechnungssteller beachten?
• Anpassung der Kassensysteme, der Rechnungsformulare und Angebote/Aushänge
• Anpassung von Überweisungen oder Lastschriften im Kundenverkehr (inkl. Kundeninformation dazu)
• Check von Abschlagsrechnungen
• Anpassung der eigenen Dauerüberweisungen an Lieferanten und Geschäftspartner
• Prüfung von Miet- und Leasingverträgen auf Anwendung des reduzierten MwSt.-Satzes
• Anpassung der Buchungsschlüssel und Konten in der Finanzbuchhaltung inkl. korrigierte Umsatzsteuermeldungen
• Abgrenzung von Rechnungsstellung zwischen den Perioden ab 1.7.2020 und ab
1.1.2020 und Sicherstellung der Abrechnung mit dem korrekten MwSt-Satz
• Am Jahresende: Vorbereitung der Rückübertragung auf die erhöhten MwSt-Sätze ab 2021
Was tun?
Unbedingt mit dem Steuerberater und der Finanzbuchhaltung das Thema auf die Agenda holen und frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Insbesondere Kunden und Geschäftspartner sollten rasch informiert und nicht mit Mehraufwand belastet werden.
Fazit: Wir als Liberaler Mittelstand Baden-Württemberg begrüßen grundsätzlich jede Hilfe für Mittelstand und Solo-Selbstständige. Angesichts der großen Corona-Not in bestimmten Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel hätten wir uns eine längere Senkung der Umstatzsteuer gewünscht. Für viele KMU ist das aktuelle Jahr „verloren“ und eine mögliche Normalisierung des Geschäftsbetriebs und neue Umsatzsteigerungen sind definitiv erst ab 2021 zu erwarten.