Corona-Soforthilfeprogramm für Firmen in Baden-Württemberg: alle neuesten Lösungsangebote der Regierung

(Stand 23. März 2020, Quelle: Pressemeldung des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Angaben ohne Gewähr)

Es ist ein Glücksfall, dass Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) aus einem renommierten mittelständischen Familienbetrieb kommt und die Sorgen und Belange von KMU kennt. Schon in den vergangenen Monaten hat die Ministerin einige Projekte für KMU und insbesondere auch Start-ups auf den Weg gebracht. Jetzt, in der Corona-Krise, nimmt ihr Haus eine wichtige Funktion ein, wenn es um schnelle und rasche Hilfe für bedrohte Mittelständler und Selbstständige geht. Hoffmeister-Kraut verkündete daher gemeinsam mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann die aktuellen Förderinstrumente des Landes:

Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen & Bürgschaftsbanken

„Grundsätzlich ist das Land mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Dieses Instrumentarium kann jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden, auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen. Die Förderinstitute arbeiten durch die Coronakrise bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und zügig ab“, versichert der Ministerpräsident.

„Einige zusätzliche Maßnahmen haben wir bereits in die Wege geleitet: So haben wir uns mit dem Finanzministerium darauf verständigt, dass die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Coronakrise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden kann. In der gegenwärtigen Situation ist dies für die Hausbanken ein wichtiges Signal“, so die Ministerin. „Diese Flexibilisierung ist wichtig, damit mehr Unternehmen als bisher von unseren Hilfsmaßnahmen profitieren können. Für unsere an sich gesunden mittelständischen Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, in dieser Situation genügend Liquidität zu haben. Das hat jetzt höchste Priorität“, so Hoffmeister-Kraut. Die Landesregierung habe zudem bereits angekündigt, den Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro zu erhöhen.

Bürgschaftsquote des Landes erhöht

„Außerdem haben wir veranlasst, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Das Land hat auch zugestimmt, dass die Bürgschaftsbank künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen könne, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Dies soll zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Ein weiterer sinnvoller Ansatz könne die Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Landes von bislang 26 auf künftig 31 Prozent sein. Dies könne zu einer Entlastung der Bürgschaftsbank führen, die dann ein geringeres eigenes Risiko zu tragen hätte, erläutert Hoffmeister-Kraut weiter. Der Bund hat seine Rückbürgschaftsquote selbst bereits um 10 Prozent auf nunmehr 49 Prozent erhöht.

Branchenoffener Härtefallfonds für Kleinstunternehmer und Freelancer

„Um Stabilität der Unternehmen und Selbstständigen zu gewährleisten, ist es in dieser außergewöhnlichen Krise aber damit natürlich nicht getan. Baden-Württemberg muss als großes Bundesland vorangehen und mit eng auf den Bund abgestimmten Maßnahmen das Vertrauen und die Zuversicht in unsere Wirtschaft zurückbringen“, so Kretschmann. Hoffmeister-Kraut führt aus, dass das Land in dieser außergewöhnlichen Situation auch unkonventionelle Maßnahmen ergreifen müsse. „Wir brauchen insbesondere einen kurzfristig wirksamen Härtefallfonds mit direkten Zuschüssen für Selbstständige und Kleinstunternehmer. Mit dem branchenoffenen Fonds wollen wir Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe von zwischen 5.000 und 15.000 Euro fließen.

Beteiligungsfonds

„Außerdem brauchen wir die Einrichtung eines Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet ist. Damit wollen wir das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen stärken, sodass diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen können“, er läutert Hoffmeister-Kraut. Für den Beteiligungsfonds und die damit verbundenen staatlichen Beteiligungen sollen mittelständische Unternehmen in Frage kommen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben.

Krisenberatungsprogramm

„Darüber hinaus wollen wir unser Beratungsangebot speziell um Krisenberatungen erweitern. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen mit den nötigen Informationen zu möglichen und sinnvollen Maßnahmen in die Lage versetzt werden, selbst die weiteren nötigen Schritte auf ihrem Weg aus der Krise gehen zu können“, so die Ministerin. Gefördert werden soll die Bereitstellung von Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe sowie zu weitergehenden Hilfsmaßnahmen. Des Weiteren wird eine intensivere Be- ratung zur Liquiditätsplanung Gegenstand der Förderung sein. „Die Betroffenheit der Unternehmen im Land nimmt von Tag zu Tag zu.

Tipp: Die IHK  Stuttgart hat aktuelle Steuererleichterungen für KMU in BaWü hier zusammengefasst: https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/steuermeldungen/steuerliche-hilfen-fuer-unternehmen-4740702

(Copyright Foto: Wirtschaftsministerium Ba-Wü)

= In den nächsten Tagen lesen Sie hier auf der LIM-Webseite weitere Zukunftstipps für KMU =

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