Nicht nur die Global Player bekommen erhebliche Probleme durch den „Super-Vorfall Corona“, sondern auch der deutsche Mittelstand und viele Selbstständige. Jeden Tag gibt es neue Lagebilder und neue Ideen, wie Staat und EU den Stützen der Wirtschaft helfen kann. Erste Sofortmaßnahmen wurden im Bundeskabinett und mit Zusimmung der Länder beschlossen. Folgende Programm stehen dem Mittelstand in Baden-Württemberg zur Verfügung:
Steuerentlastungen
Die Finanzbehörden bieten an, jeweils auf schriftlichen Antrag:
• Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
• Stundung fälliger Steuerzahlungen
• Säumniszuschläge werden erlassen
• Bis auf weiteres keine Vollstreckungsmaßnahmen
• Erstattung von Sozialbeiträgen für ausgefallene Arbeitsstunden werden voll rückerstattet (bislang galt 50%-Regelung
Um die Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie selbst proaktiv Ihr Finanzamt ansprechen.
Neue Kurzarbeit-Regelung
Bislang gab es Kurzarbeitergeld nur, wenn ein Drittel der Mitarbeiter einer Firma nichts mehr zu hatte. Jetzt reichen 10 Prozent, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten.
Weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Kredite für Unternehmer
Die KfW bereitet auch für KMU ein Sonderprogramm vor. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert. Sie betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten.
Überdies plant die KfW für Unternehmen Hilfen als Konsortialführer mit anderen Instituten. Der Start der Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Weitere Informationen:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe- Unternehmen.html
(Stand 17. März 2020/ Änderungen und Ergänzungen vorbehalten, Quelle: BMWI, Berlin)