Das Land verlängert die Härtefallhilfen bis 30. September 2021. Damit können Unternehmen, die trotz einer coronabedingt existenzbedrohlichen Situation keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, auch für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen.
„Mit den Härtefallhilfen schließen Bund und Länder eine wichtige Lücke der bestehenden Programme. Denn kein auch noch so breit angelegtes Programm kann alle individuellen Problemsituationen abdecken“, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
„Aus den bislang eingegangenen Anträgen zeigt sich, dass insbesondere junge Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich für eine Unterstützung im Bundesprogramm zu qualifizieren. Die Härtefallhilfen sind daher ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein im Gefüge unserer Unterstützungsmaßnahmen.“
Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag
Die Härtefallhilfen des Bundes und der Länder sind am 18. Mai 2021 gestartet. Die Unterstützung orientiert sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei den Anträgen muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung.
Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handel, dem Gastgewerbe und Tourismus, der Dienstleistungsbranche, dem Handwerk und den Freien Berufen.
Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und September 2021 gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag für den bisherigen Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt haben, können für die Monate Juli bis September 2021 einen Folgeantrag stellen. Antragsfrist: 31. Oktober 2021.
Anträge können gestellt werden unter: https://www.haertefallhilfen.de/
(Quelle: Wirtschaftsministerium Ba-Wü)